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Persönlich fragenDer passende Einstieg
Was gehört in eine Verkaufsakte?
Eine Verkaufsakte verbindet Ihre Unterlagen mit den Fragen und Aufgaben, die dazu gehören. Zum Beispiel: Welcher Grundriss beschreibt den heutigen Zustand? Wer sieht die Abweichung nach? Welche Fassung soll ein Interessent bekommen? So wird aus einer Sammlung ein nachvollziehbarer Arbeitsstand. Die Anzahl der Dateien sagt noch nichts darüber aus, was fachlich geprüft wurde.
Direktlink zu dieser AntwortMuss ich meine Unterlagen schon vollständig sortiert haben?
Eine konkrete Frage genügt. Erzählen Sie uns, was bereits vorhanden ist und wobei Sie Hilfe möchten. Wir besprechen, welche Unterlagen für den nächsten Schritt gebraucht werden und wer sich darum kümmert. Sie müssen vorher keinen vollständigen Ordner zusammenstellen.
Direktlink zu dieser AntwortBrauche ich vorher einen ImmobilienCheck oder VerkaufsCheck?
Sie können Ihre Unterlagen direkt mit Marion und Rick besprechen. ImmobilienCheck hilft, wenn Behalten, Vermieten oder Verkaufen noch offen ist. VerkaufsCheck beginnt beim konkreten Verkaufsstand. Verkaufsreife erklärt die Vorbereitung. Bei Verkaufsakte geht es um Unterlagen, Fassungen und vereinbarte Aufgaben in der Zusammenarbeit. Eine feste Reihenfolge gibt es nicht.
Direktlink zu dieser AntwortIch bin bereits mit 4punkt0 im Kontakt. Muss ich neu anfangen?
Melden Sie sich bei Ihrer bisherigen Ansprechperson oder antworten Sie im vorhandenen Nachrichtenverlauf. So können wir an die besprochenen Angaben und Aufgaben anknüpfen. Die Website ruft Ihren persönlichen Vorgang nicht automatisch auf. Eine bestehende Maklerbeauftragung oder ein beteiligtes Notariat beziehen wir in die weitere Abstimmung ein.
Direktlink zu dieser AntwortMuss mein Verkauf schon feststehen?
Sie können auch eine einzelne Unterlagenfrage besprechen, wenn Ihre Entscheidung noch offen ist. Vielleicht möchten Sie zunächst verstehen, was vorhanden ist oder welche Angabe fehlt. Für die grundsätzliche Frage Behalten, Vermieten oder Verkaufen kann Ihnen der ImmobilienCheck helfen.
Direktlink zu dieser AntwortWas zeigt mir die Beispielakte?
Sie können Angaben zu sieben erfundenen Unterlagenthemen und vier Aufgaben ansehen. Wechseln Sie zwischen Eigentümer- und Käuferperspektive, öffnen Sie beim Grundriss den Fassungsverlauf oder speichern Sie die Beispielübersicht. Die Ansichten zeigen unterschiedliche Informationsbedürfnisse. Alle Beispieldaten sind öffentlich; die Umschaltung ist kein geschützter Zugang zu einer persönlichen Akte.
Direktlink zu dieser AntwortUnterlagen und Fassungen
Welche Unterlagen brauche ich für meinen Verkauf?
Das richtet sich nach Ihrer Immobilie und dem nächsten Schritt. Häufig helfen Grundrisse, eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, ein geeigneter Energieausweis sowie Grundbuch- und Katasterunterlagen. Bei einer vermieteten Immobilie oder Eigentumswohnung kommen weitere Fragen hinzu. Wir sehen mit Ihnen nach, was bereits vorliegt und was gezielt ergänzt werden soll.
Direktlink zu dieser AntwortSind ältere Unterlagen noch hilfreich?
Ein älterer Plan kann weiterhin passen, wenn er die heutige Immobilie zeigt. Bewahren Sie deshalb auch frühere Unterlagen auf: Sie helfen, Änderungen nachzuvollziehen. Wir betrachten Inhalt, Datum und Verwendungszweck zusammen. Den Grundbuchauszug beschaffen wir im vereinbarten Verkaufsauftrag aktuell neu; ein alter Auszug hilft bei der Zuordnung.
Direktlink zu dieser AntwortIst die neueste Datei immer die richtige Fassung?
Eine später eingegangene Datei kann ältere Angaben enthalten. Vergleichen Sie deshalb Dokumentdatum, Herkunft und Inhalt. Widersprechen sich zwei Pläne, behalten Sie beide und benennen Sie den Unterschied. Erst der Abgleich mit dem heutigen Zustand zeigt, welche Fassung für den nächsten Schritt passt.
Direktlink zu dieser AntwortWas ist der Unterschied zwischen Eingangs- und Dokumentdatum?
Das Eingangsdatum zeigt, wann eine Datei angekommen ist. Das Dokumentdatum sagt, wann die Unterlage erstellt wurde. Beides kann weit auseinanderliegen. Auch ein neues Speicherdatum bestätigt keine inhaltliche Aktualität. Ist das Dokumentdatum unbekannt, bleibt diese Angabe offen.
Direktlink zu dieser AntwortWas ist, wenn die Unterlagen an verschiedenen Orten liegen?
Notieren Sie zunächst, welche Unterlage wo liegt und wer sie bereitstellen kann. Vielleicht hat die Hausverwaltung einen Plan und ein Familienmitglied einen älteren Auszug. Wir besprechen, was davon jetzt gebraucht wird und wer die Beschaffung übernimmt. Sie müssen die Unterlagen für den ersten Kontakt noch nicht zusammengetragen haben.
Direktlink zu dieser AntwortIch habe schon einen Grundbuchauszug. Wird er trotzdem neu beschafft?
Ihr vorhandener Auszug hilft beim Einstieg. Für den Verkauf beschaffen wir einen aktuellen Auszug neu. Das ist unser Arbeitsstandard, keine allgemeine gesetzliche Ablauffrist. Dafür brauchen wir den unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag, die erforderliche Vollmacht sowie Ausweisdaten und nötige Nachweise. Den passenden Übermittlungs- und Beschaffungsweg stimmen wir mit Ihnen ab.
Direktlink zu dieser AntwortWas gehört zu einer neu erstellten Wohnflächenberechnung?
Bei einer Neuerstellung dokumentieren wir die Berechnungsgrundlage und die Maße jedes Raums in einem nachvollziehbaren Aufmaßbericht. Geeignete Pläne können die Arbeit unterstützen; Veränderungen an der Immobilie werden berücksichtigt. Welcher Umfang für Ihren Zweck gebraucht wird, besprechen wir vorher. Eine solche Berechnung ist keine Begutachtung der Bausubstanz.
Direktlink zu dieser AntwortWird ein vorhandener Energieausweis automatisch ersetzt?
Ein geeigneter, gültiger Ausweis wird weiterverwendet. Wir sehen nach, ob er zum Gebäude und Ihrem Vorhaben passt. Wenn eine Neuerstellung erforderlich ist, organisieren wir die passende Bearbeitung. Im unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag gehört dies ohne gesonderte Berechnung zum Vorbereitungsstandard, soweit technisch umsetzbar. Die vereinbarte Maklerprovision bleibt bestehen.
Direktlink zu dieser AntwortMuss ich vor einem Gespräch alles einscannen oder digitalisieren?
Sie können mit Ihren Papierunterlagen beginnen. Beschreiben Sie uns zunächst, was vorhanden ist und welche Frage Sie haben. Anschließend vereinbaren wir, welche Unterlagen gebraucht werden und wie Sie diese übermitteln. Sie müssen nicht vorsorglich alles einscannen.
Direktlink zu dieser AntwortSoll ich beim ersten Kontakt schon Dokumente mitschicken?
Für den Anfang reichen Ihre Frage und der Ort der Immobilie. Welche Unterlagen wir dafür benötigen und wie Sie diese übermitteln, stimmen wir anschließend mit Ihnen ab. Ausweiskopien, Käuferunterlagen oder Dokumente anderer Personen brauchen Sie zunächst nicht mitzuschicken.
Direktlink zu dieser AntwortAufgaben und nächste Schritte
Kann eine Aufgabe erledigt und die Frage trotzdem noch offen sein?
Ja. Ein Plan kann beschafft sein, während seine Übereinstimmung mit den heutigen Räumen noch offen ist. Dann ist die Beschaffung erledigt; der Abgleich bleibt eine eigene Aufgabe. Wir halten fest, was tatsächlich getan wurde und welche Frage als Nächstes beantwortet werden soll.
Direktlink zu dieser AntwortMuss jede offene Aufgabe vor dem nächsten Schritt erledigt sein?
Entscheidend ist, wovon Ihr nächster Schritt abhängt. Eine ungeklärte Fläche wird nicht als bestätigte Zahl in ein Exposé übernommen. Währenddessen können Sie vorhandene Bilder heraussuchen oder einen Gesprächstermin abstimmen. Wir besprechen, was zuerst beantwortet werden muss und welche Aufgaben parallel weitergehen können.
Direktlink zu dieser AntwortWer übernimmt die Beschaffung oder eine Rückfrage?
Sie entscheiden mit uns, was Sie selbst beitragen möchten und welche Arbeit Sie abgeben wollen. Wir vereinbaren eine konkrete Aufgabe und die zuständige Person. Dazu kann gehören, eine Unterlage zu beschaffen, eine Rückfrage zu beantworten oder eine passende Fachperson einzubeziehen.
Direktlink zu dieser AntwortIst mit einer Aufgabe automatisch ein Termin vereinbart?
Eine Aufgabe kann einen gewünschten Zeitpunkt enthalten. Ein Termin steht jedoch erst fest, wenn die Beteiligten ihn bestätigt haben. Fehlen noch eine Vollmacht, eine Unterlage oder der Zugang zur Immobilie, besprechen wir diese Voraussetzung und die nächste verlässliche Absprache.
Direktlink zu dieser AntwortVerwendung und Freigaben
Was bedeutet „vorhanden“, „geprüft“ und „zur Verwendung abgestimmt“?
Eine gute Ordnung zeigt, was vorliegt und was noch offen ist. Eine fachliche Prüfung beantwortet eine bestimmte Frage, etwa zur Flächenberechnung. Die Zustimmung zur Weitergabe betrifft wiederum einen bestimmten Empfänger und Zweck. Diese Angaben bleiben getrennt, damit Sie wissen, worauf Sie sich beim nächsten Schritt stützen können.
Direktlink zu dieser AntwortGilt eine Freigabe auch für eine nachträglich geänderte Fassung?
Eine geänderte Fassung braucht eine neue Abstimmung. Halten Sie fest, was sich geändert hat, für wen die Unterlage gedacht ist und wozu sie verwendet werden soll. Eine Zustimmung zum älteren Plan wird nicht stillschweigend auf eine abweichende Raumaufteilung übertragen.
Direktlink zu dieser AntwortBekommen alle Beteiligten Zugriff auf die gesamte Akte?
Wir besprechen, welche Person welche Information für ihre Aufgabe benötigt. Die Eigentümerseite kann etwa eine offene Rückfrage bearbeiten, während Interessenten nur die dafür abgestimmten Unterlagen erhalten. Den tatsächlichen Austausch und mögliche Zugänge vereinbaren Sie mit Ihrer Ansprechperson. Die öffentliche Beispielakte zeigt dieses Prinzip mit erfundenen Angaben.
Direktlink zu dieser AntwortDarf ein gemeinsamer Ansprechpartner für alle entscheiden?
Besprechen Sie ausdrücklich, wer Informationen sammeln, Termine abstimmen und Entscheidungen treffen darf. Eine Person kann den Austausch koordinieren, ohne für alle Beteiligten entscheiden zu dürfen. Bei mehreren Eigentümern oder bevollmächtigten Personen halten wir die benötigten Zustimmungen und Berechtigungen für den jeweiligen Schritt fest.
Direktlink zu dieser AntwortBedeutet Herunterladen auch, dass ich eine Datei weitergeben darf?
Eine erhaltene Datei ist nicht automatisch zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt. Prüfen Sie die vereinbarte Verwendung: Welche Fassung darf an wen gehen und wofür? Die heruntergeladene Beispielübersicht enthält ausschließlich erfundene Angaben, keine Objektunterlagen eines Kunden.
Direktlink zu dieser AntwortIst eine Informationsfreigabe schon ein Verkaufsauftrag?
Die Zustimmung zur Verwendung einer Unterlage und die Beauftragung einer Leistung sind getrennte Entscheidungen. Welche Vorbereitung oder Vermarktung 4punkt0 übernehmen soll, vereinbaren wir mit Umfang, Zuständigkeiten und Vergütung. Das Ansehen der Beispielakte beauftragt keine Leistung.
Direktlink zu dieser AntwortSind meine Unterlagen auf dieser Website öffentlich sichtbar?
Auf dieser Website gibt es keine Kundenunterlagen und keinen Dokumenten-Upload. Die Beispielakte enthält ausschließlich erfundene Angaben. Wenn wir Unterlagen zu Ihrer Immobilie benötigen, vereinbaren wir mit Ihnen den Übermittlungsweg, die Empfänger und den Zweck.
Direktlink zu dieser AntwortZusammenarbeit und Leistungen
Was ist enthalten – und was wird gesondert vereinbart?
Die Informationen und die fiktive Beispielakte sind kostenlos nutzbar. Im unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag gehören Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Grundrisse, 3D-Rundgang, aktueller Grundbuchauszug und passende Katasterunterlagen ohne gesonderte Berechnung zur Vorbereitung, soweit erforderlich und technisch umsetzbar. Die vereinbarte Maklerprovision bleibt bestehen. Zusätzliche Leistungen und deren Vergütung stimmen wir vorher ab. Ein Kurzgutachten erstellen wir nur auf ausdrücklichen Eigentümerwunsch; Zweck, Umfang und Vergütung sowie eine mögliche Weitergabe werden gesondert vereinbart.
Direktlink zu dieser AntwortKann 4punkt0 auch die Vorbereitung und Vermarktung übernehmen?
Nach Vereinbarung kann 4punkt0 Vorbereitung, Vermarktung, Anfragen, Besichtigungen, Verhandlungen, Notarvorbereitung und Übergabe übernehmen. Erzählen Sie uns, was bereits geschehen ist und welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Vorhandene Unterlagen und bestehende Beauftragungen bilden den Ausgangspunkt. Umfang, Zuständigkeiten und Vergütung besprechen wir vorher.
Direktlink zu dieser AntwortWer betreut meine Immobilie vor Ort?
Ihre Ansprechpartner sind Marion und Rick Jarrett von 4punkt0 Immobilien in Wemding. Nennen Sie uns den Ort der Immobilie und die gewünschte Unterstützung. Gemeinsam besprechen wir, wer die Aufgaben übernehmen kann und welche Termine vor Ort gebraucht werden.
Direktlink zu dieser AntwortWird im ersten Kontakt schon eine fachliche Prüfung durchgeführt?
Im ersten Austausch besprechen wir Ihre Frage und den nächsten hilfreichen Schritt. Wird eine fachliche Prüfung benötigt, bestimmen wir ihren Zweck, Umfang und die passende Fachperson. Leistungen und Vergütung werden vorher vereinbart. Eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens genügt für den Anfang.
Direktlink zu dieser AntwortKann ich einen Gesprächstermin vereinbaren?
Nennen Sie uns per WhatsApp, Telefon oder E-Mail gern zwei passende Zeitfenster. Ein Termin steht fest, wenn wir ihn gemeinsam bestätigt haben. Telefonisch erreichen Sie uns Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr und Sa./So. von 10 bis 14 Uhr. Persönliche Treffen vereinbaren wir vorher.
Direktlink zu dieser AntwortWas hilft für meine erste Anfrage?
Schreiben Sie kurz, worum es geht und wo sich die Immobilie befindet. Ein Hinweis auf einen bisherigen Kontakt hilft uns, daran anzuknüpfen. Wenn Ihnen die Formulierung schwerfällt, können Sie auf der Kontaktseite einen E-Mail-Entwurf auswählen. Sie ergänzen und versenden ihn selbst in Ihrem E-Mail-Programm.
Direktlink zu dieser AntwortZugang, Übergabe und Datenschutz
Bekomme ich hier einen eigenen Zugang zu meiner Akte?
Hier können Sie die Arbeitsweise kennenlernen und das öffentliche Beispiel ausprobieren. Die Website legt keine persönliche Akte an und bietet keinen Kundenlogin. Für Ihre Immobilie vereinbaren Sie den Austausch, benötigte Unterlagen und Berechtigungen direkt mit Ihrer Ansprechperson.
Direktlink zu dieser AntwortIch habe bereits einen vereinbarten Zugang. Wo geht es weiter?
Wenn Sie für Ihre Immobilie bereits einen Zugang erhalten haben, nutzen Sie den vereinbarten Weg oder fragen Sie Ihre bisherige Ansprechperson. Diese öffentliche Website stellt keinen Ersatz-Login bereit. Passwörter oder geheime Zugangsdaten brauchen Sie beim Nachfragen nicht mitzuschicken.
Direktlink zu dieser AntwortWerden meine Angaben aus einem anderen Check automatisch übernommen?
Die Website lädt keine Angaben aus anderen Checks automatisch in eine persönliche Akte. Nennen Sie einen bisherigen Kontakt oder nehmen Sie eine gespeicherte Übersicht zum Gespräch hinzu. Dann besprechen wir, welche Angaben weiterhelfen und für den nächsten Schritt verwendet werden können.
Direktlink zu dieser AntwortIst Verkaufsakte ein Cloudspeicher oder ein Software-Abonnement?
Die Website erklärt die Zusammenarbeit rund um Ihre Immobilie und zeigt ein öffentliches Beispiel. Hier wird kein allgemeiner Cloudspeicher oder Software-Abonnement angeboten. Welche Unterstützung und welchen Austausch Sie für Ihre Immobilie nutzen, vereinbaren Sie mit 4punkt0.
Direktlink zu dieser AntwortErhalte ich mit den enthaltenen Leistungen automatisch einen Onlinezugang oder eine Veröffentlichungsfreigabe?
Die sechs vereinbarten Vorbereitungsleistungen, mögliche Zugänge und die Verwendung von Unterlagen werden jeweils passend zu ihrem Zweck vereinbart. Die Leistungen richten nicht automatisch einen Onlinezugang ein und erlauben keine pauschale Veröffentlichung. Für die Weitergabe eines Kurzgutachtens an Banken oder Interessenten sowie die Nutzung im Exposé benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung.
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Lassen Sie uns über Ihre Unterlagen sprechen.
Welche Frage beschäftigt Sie, und welche Aufgabe möchten Sie abgeben? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wo Sie gerade stehen. Wir besprechen, was Ihnen jetzt weiterhilft.
Unverbindlich.
Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.
