Woher stammt die Unterlage?
Aus Ihrem Ordner, von einer beauftragten Stelle oder aus einem älteren Exposé? Halten Sie die Quelle fest.
Ein alter Plan kann noch passen. Eine neue Datei kann bereits überholte Angaben enthalten. Entscheidend sind Herkunft, Inhalt und der Bezug zur heutigen Immobilie.
Unverbindlich.

Aus Ihrem Ordner, von einer beauftragten Stelle oder aus einem älteren Exposé? Halten Sie die Quelle fest.
Das Datum auf dem Dokument ist etwas anderes als der Tag, an dem die Datei bei Ihnen eingegangen ist.
Achten Sie auf Umbauten, eine veränderte Raumaufteilung oder fehlende Seiten.
Für einen internen Abgleich, eine Käuferfrage oder die Veröffentlichung im Exposé können unterschiedliche Angaben und Absprachen nötig sein.
Der Bedarf hängt von Ihrer Immobilie und dem Vorhaben ab. Diese Übersicht hilft beim Anfang; den konkreten Umfang besprechen wir mit Ihnen.
| Unterlage | Was wir damit nachvollziehen | Welche Frage gesondert bleibt |
|---|---|---|
| Grundriss | Herkunft, Fassung und dargestellte Raumaufteilung. | Ob Maße und bauliche Änderungen fachlich belegt sind. |
| Wohnflächenberechnung | Berechnungsgrundlage, Rechenweg und zugehörige Belege. | Ob die Grundlagen zur heutigen Immobilie passen. |
| Energieausweis | Gebäudezuordnung, Gültigkeit und Eignung für das Vorhaben. | Eine darüber hinausgehende energetische Fachprüfung. |
| Grundbuchauszug | Aktueller Stand aus dem vereinbarten Beschaffungsweg. | Welche rechtliche Frage im Einzelfall fachlich zu klären ist. |
| Katasterunterlagen / Lageplan | Grundstücksbezug und benötigte Darstellung. | Weitergehende Fragen etwa zu Nutzung oder Bebaubarkeit. |
| Weitere Belege | Angaben etwa zur Vermietung, Eigentumswohnung oder zu Umbauten. | Welche Unterlage für Ihren nächsten Schritt tatsächlich benötigt wird. |
Bewahren Sie ältere Unterlagen auf. Sie können helfen, Herkunft und Veränderungen nachzuvollziehen.
Die Zustimmung zur Verwendung einer früheren Fassung wird nicht automatisch auf einen geänderten Plan übertragen.
Notieren Sie Herkunft, Datum und den erkennbaren Unterschied.
Zum Beispiel: Welche Raumaufteilung zeigt den heutigen Zustand?
Wer sieht die Änderung nach, und welche Fassung soll anschließend an welche Empfänger gehen?
Fiktives Beispiel: Nach einem Umbau liegen ein älterer Grundriss und ein altes Exposé vor. Beide helfen beim Einstieg. Ob die im Exposé genannte Wohnfläche nachvollziehbar berechnet wurde, ist jedoch eine eigene Frage.
Legen Sie Plan, Berechnung und vorhandene Belege zusammen. 4punkt0 kann im vereinbarten Auftrag die Unterlagen vergleichen und die benötigte Ergänzung organisieren. Fachliche Fragen werden mit der dafür geeigneten Person besprochen. Eine noch unklare Angabe bleibt als solche erkennbar.
Sie öffnen WhatsApp und senden Ihre Nachricht dort selbst. Für den Anfang genügt Ihre Frage; den Übermittlungsweg für Unterlagen vereinbaren wir anschließend.

Wir verwenden geeignete Unterlagen weiter und ergänzen, was für Ihre Immobilie gebraucht wird. Diese sechs Leistungen gehören zu unserem Vorbereitungsstandard:
Flächen nachvollziehbar dokumentieren; bei einer Neuerstellung mit raumweisem Aufmaßbericht.
Gültigkeit und Eignung des vorhandenen Ausweises ansehen und bei Bedarf die passende Erstellung durch eine berechtigte Fachperson organisieren.
Die heutige Raumaufteilung verständlich zeigen, geeignete Pläne aufbereiten oder benötigte Grundrisse neu erstellen.
Räume und ihre Verbindung schon vor einer Besichtigung kennenlernen. Aufnahme und Veröffentlichung stimmen wir mit Ihnen ab.
Nach unterschriebenem Auftrag, erforderlicher Vollmacht sowie Ausweisdaten und nötigen Nachweisen aktuell neu beschaffen.
Die passenden Grundlagen zu Grundstück, Gebäude und Lage zusammenstellen.
Im unterschriebenen qualifizierten Makleralleinauftrag sind diese sechs Leistungen ohne gesonderte Berechnung enthalten, soweit sie für Ihre Immobilie erforderlich und technisch umsetzbar sind. Die vereinbarte Maklerprovision bleibt bestehen. Weitere Aufgaben, Fachleistungen und deren Vergütung vereinbaren wir vorher.
Ein Kurzgutachten wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerin oder des Eigentümers erstellt. Zweck, Umfang und Vergütung stimmen wir vorher ab. Für die Weitergabe an Interessenten oder Banken sowie für die Nutzung im Exposé benötigen wir die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Ein älterer Plan kann weiterhin passen, wenn er die heutige Immobilie zeigt. Bewahren Sie deshalb auch frühere Unterlagen auf: Sie helfen, Änderungen nachzuvollziehen. Wir betrachten Inhalt, Datum und Verwendungszweck zusammen. Den Grundbuchauszug beschaffen wir im vereinbarten Verkaufsauftrag aktuell neu; ein alter Auszug hilft bei der Zuordnung.
Zur Antwort auf der FragenseiteEine später eingegangene Datei kann ältere Angaben enthalten. Vergleichen Sie deshalb Dokumentdatum, Herkunft und Inhalt. Widersprechen sich zwei Pläne, behalten Sie beide und benennen Sie den Unterschied. Erst der Abgleich mit dem heutigen Zustand zeigt, welche Fassung für den nächsten Schritt passt.
Zur Antwort auf der FragenseiteDas Eingangsdatum zeigt, wann eine Datei angekommen ist. Das Dokumentdatum sagt, wann die Unterlage erstellt wurde. Beides kann weit auseinanderliegen. Auch ein neues Speicherdatum bestätigt keine inhaltliche Aktualität. Ist das Dokumentdatum unbekannt, bleibt diese Angabe offen.
Zur Antwort auf der FragenseiteBeschreiben Sie zunächst, welche Frage Sie haben und wo sich die Immobilie befindet. Wir besprechen, welche Unterlagen für den nächsten Schritt gebraucht werden. Ein vollständiger Ordner ist dafür keine Voraussetzung.
Schreiben Sie zunächst kurz Ihre Frage. Welche Unterlagen wir dafür benötigen und wie Sie diese übermitteln, stimmen wir anschließend mit Ihnen ab. Ausweiskopien, Käuferunterlagen oder Dokumente anderer Personen brauchen Sie für den Einstieg nicht mitzuschicken.

Welche Frage beschäftigt Sie, und welche Aufgabe möchten Sie abgeben? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wo Sie gerade stehen. Wir besprechen, was Ihnen jetzt weiterhilft.
Unverbindlich.
Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.